REHA-Verordnungen ab 01.07.2022 einfacher

Seit dem 01.07.2022 besteht die Möglichkeit der Direkteinweisung für Interessenten ab 70 Jahren in eine geriatrische REHA durch niedergelassene Ärzte ohne eine vorherige Prüfung der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Gemeinsam mit dem persönlichen Wahlrecht der Patientinnen und Patienten, an welchem Ort diese ihre REHA durchführen wollen, ist damit der Weg frei für eine schnelleren Zugang und rasche Hilfe. Bitte fragen Sie Ihren Arzt.Schneller und einfacher soll es außerdem für alle Patientinnen und Patienten werden, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitation benötigen. Bei dieser sogenannten Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) entfällt bei bestimmten Krankheitsbildern ebenfalls eine Vorab-Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen.

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